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Planung
Die Tätigkeit
des freischaffenden Planers ist keine gewerbliche Tätigkeit. Er übt
ebenso wie ein Arzt oder Rechtsanwalt einen Freien Beruf aus. Eines der
Wesensmerkmale des Freien Berufes ist die Art der Beziehung zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer - es ist ein besonderes Vertrauensverhältnis.
Der freischaffende Planer ist dazu verpflichtet, die Interessen des
Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten bestmöglich zu vertreten und
ihn in seinen Entscheidungen im Hinblick auf gestalterische, technische,
wirtschaftliche, und rechtliche Fragen zu beraten.
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die
Leistung des Planers in neun Leistungsphasen unterteilt.
Meine
Leistungen nach den Vorgaben der HOAI (Grundleistungen):
Leistungsphase
1 - Grundlagenermittlung:
- Klären
der Aufgabenstellung.
- Beratung
zum gesamten Leistungsbedarf.
- Formulierung
von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung
fachlich Beteiligter.
- Zusammenfassung
der Ergebnisse.
Leistungsphase
2 - Vorplanung:
- Grundlagenanalyse.
- Abstimmung
der Zielvorstellungen.
- Erarbeitung
eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten
nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und
Bewertung, z. B. versuchsweise
zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen.
- Integrieren
der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
- Klärung
und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in
Erstellung und Nutzung.
- Verhandlungen
mit den Behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit.
- Kostenschätzung.
Leistungsphase
3 - Entwurfsplanung:
- Bearbeiten
des Planungskonzeptes.
- Zeichnerische
Darstellung des Gesamtentwurfs.
- Verhandlungen
über die Genehmigungsfähigkeit.
- Kostenberechnung
und Kostenkontrolle.
Leistungsphase
4 - Genehmigungsplanung:
- Erarbeiten
der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.
- Einreichen
des Baugesuches.
- Verhandlungen
über die Genehmigungsfähigkeit.
- Begleitung
des Genehmigungsverfahrens.
Leistungsphase
5 - Ausführungsplanung:
- Durcharbeiten
der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4.
- Ausführungspläne.
- Detail-
und Konstruktionszeichnungen.
- Einarbeiten
von Fachplanungen
Besondere
Leistungen nach HOAI:
- Bestandsaufnahme
von Gebäuden.
- Standortanalyse.
- Durchführung
einer Bauvoranfrage.
- Gebäude-
und Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie
der Schadstoffemissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Modellbau.
Die
Grundleistungen der restlichen Leistungsphasen finden Sie in den
Rubriken Ausschreibung und Bauleitung.
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