Leistungen
 
 
 
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Planung

Die Tätigkeit des freischaffenden Planers ist keine gewerbliche Tätigkeit. Er übt ebenso wie ein Arzt oder Rechtsanwalt einen Freien Beruf aus. Eines der Wesensmerkmale des Freien Berufes ist die Art der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer - es ist ein besonderes Vertrauensverhältnis. Der freischaffende Planer ist dazu verpflichtet, die Interessen des Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten bestmöglich zu vertreten und ihn in seinen Entscheidungen im Hinblick auf gestalterische, technische, wirtschaftliche, und rechtliche Fragen zu beraten.
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die Leistung des Planers in neun Leistungsphasen unterteilt.

Meine Leistungen nach den Vorgaben der HOAI (Grundleistungen):

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung:

  • Klären der Aufgabenstellung.
  • Beratung zum gesamten Leistungsbedarf.
  • Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
  • Zusammenfassung der Ergebnisse.

Leistungsphase 2 - Vorplanung:

  • Grundlagenanalyse.
  • Abstimmung der Zielvorstellungen.
  • Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen.
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
  • Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung.
  • Verhandlungen mit den Behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit.
  • Kostenschätzung.

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung:

  • Bearbeiten des Planungskonzeptes.
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs.
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Kostenberechnung und Kostenkontrolle.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung:

  • Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.
  • Einreichen des Baugesuches.
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Begleitung des Genehmigungsverfahrens.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung:

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4.
  • Ausführungspläne.
  • Detail- und Konstruktionszeichnungen.
  • Einarbeiten von Fachplanungen

Besondere Leistungen nach HOAI:

  • Bestandsaufnahme von Gebäuden.
  • Standortanalyse.
  • Durchführung einer Bauvoranfrage.
  • Gebäude- und Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoffemissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Modellbau.

Die Grundleistungen der restlichen Leistungsphasen finden Sie in den Rubriken Ausschreibung und Bauleitung.